Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Fassung 1.0
Anbieter
Nima Labs
Einzelunternehmen
Inhaber: Mario Schäfer
Ringstraße 11
91757 Treuchtlingen
Deutschland
E-Mail: kontakt@nima-labs.de
Dienst: mintgtm.de und app.mintgtm.de
Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
§ 1 Geltungsbereich, Adressatenkreis, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Mint einschließlich aller darin enthaltenen Funktionen, Inhalte und Schnittstellen.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten nur gegenüber einer der beiden Gruppen. Sie sind jeweils ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Ohne Kennzeichnung gilt eine Bestimmung für alle Kunden. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen diesen AGB in jedem Fall vor.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
(5) Bestandteil des Vertrages sind neben diesen AGB:
- Anlage 1 — Leistungsbeschreibung (Tarife, Credits, Verfügbarkeit, Support)
- Anlage 2 — Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nebst Unteranlagen
Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, Anlage 2, Anlage 1, diese AGB.
(6) Begriffsbestimmungen:
- Verbraucher — jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB)
- Unternehmer — jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt (§ 14 BGB)
- Workspace — die dem Kunden zugeordnete, mandantengetrennte Arbeitsumgebung
- Eingaben — alle Daten, Texte, Dateien und Angaben, die der Kunde einbringt oder hochlädt
- Ausgaben — alle mittels KI-Systemen erzeugten Ergebnisse, insbesondere Fahrplan-Bereiche, Playbooks, Rezepte und Sequenzen
- Credits — interne, nicht monetäre Verrechnungseinheit für Erzeugungsvorgänge
- Korpusdaten — vom Anbieter gebildete, anonymisierte und aggregierte Merkmalsdaten ohne Personenbezug
§ 2 Vertragsschluss, Registrierung, Zugangsdaten
(1) Die Darstellung von Mint und der Tarife auf den Webseiten des Anbieters stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Registrierungs- beziehungsweise Bestellvorgang vollständig durchläuft und absendet. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Freischaltung des Zugangs oder durch gesonderte Bestätigung in Textform, spätestens jedoch mit der erstmaligen Bereitstellung der Leistung.
(3) Die Registrierung setzt eine Bestätigung der angegebenen E-Mail-Adresse voraus. Der Anbieter ist berechtigt, die Freischaltung bis zur Bestätigung zurückzuhalten.
(4) Der Kunde hat die bei der Registrierung geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für Firmierung, Anschrift und Rechnungsdaten.
(5) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Vorgänge, die über sein Konto vorgenommen werden. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren und die Zugangsdaten zu ändern.
(6) Soweit der gebuchte Tarif eine Nutzerzahl begrenzt, ist der Zugang personengebunden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere natürliche Personen ist unzulässig.
(7) Kostenpflichtige Bestellung. Vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung werden dem Kunden die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen angezeigt. Die Schaltfläche, mit der die Zahlungspflicht ausgelöst wird, ist ausdrücklich als solche beschriftet.
(8) Eingabefehler, Vertragstext. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben in der Übersicht prüfen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen sowie über die Zurück-Funktion des Browsers korrigieren. Wir speichern den Vertragstext und senden ihn dem Kunden zusammen mit diesen AGB in Textform an die angegebene E-Mail-Adresse. Die AGB sind zudem jederzeit auf dieser Seite abrufbar und können ausgedruckt oder gespeichert werden. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Gegenstand und Rechtsnatur der Leistung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Mint für die Dauer des Vertrages über das Internet zur Nutzung bereit. Geschuldet ist die Bereitstellung in der jeweils aktuellen Version am Übergabepunkt, das ist der Routerausgang des genutzten Rechenzentrums. Die Beschaffung und Unterhaltung der für den Zugang erforderlichen Internetverbindung, Endgeräte und Software obliegt dem Kunden.
(2) Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, eine Installation beim Kunden oder ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
(3) Auf die Überlassung von Mint finden die mietvertraglichen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB Anwendung, soweit hier nichts Abweichendes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. § 14 bleibt unberührt.
(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif und der Anlage 1. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen oder Produktdarstellungen begründen keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als Beschaffenheit zugesichert wurden.
(5) Keine Beratungsleistung. Mint ist ein Software-Werkzeug zur strukturierten Erarbeitung von Go-to-Market-Konzepten. Der Anbieter schuldet weder Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG noch Steuer-, Wirtschaftsprüfungs- oder Unternehmensberatung. Ausgaben, die datenschutz-, wettbewerbs- oder vertragsrechtliche Themen berühren, sind allgemeine, nicht auf den Einzelfall geprüfte Hinweise und ersetzen keine Prüfung durch die berufsrechtlich befugten Personen.
(6) Individuelle Beratungs-, Implementierungs- oder Dienstleistungen sind nicht Bestandteil des Abonnements. Sie bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(7) Weiterentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, Mint fortlaufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Hauptleistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Beeinträchtigt eine Änderung den Hauptleistungszweck wesentlich und nicht nur unerheblich, wird der Anbieter dies mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform ankündigen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
§ 4 Tarife und Credits
(1) Mint wird in den Tarifen Free, Starter und Pro angeboten. Umfang, Grenzen und Preise ergeben sich aus Anlage 1 und der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Tarifübersicht.
(2) Free-Tarif. Der Free-Tarif wird unentgeltlich bereitgestellt. Für ihn gelten keine Verfügbarkeitszusagen. Der Anbieter kann den Free-Tarif jederzeit inhaltlich ändern oder mit einer Frist von dreißig Tagen ganz einstellen. Die Haftungsregelung des § 14 Abs. 6 gilt vorrangig.
(3) Credits sind eine interne Verrechnungseinheit für KI-gestützte Erzeugungs- und Überarbeitungsvorgänge. Credits sind kein Zahlungsmittel, kein E-Geld und keine Gutscheine. Sie sind nicht übertragbar, nicht handelbar und nicht in Geld auszahlbar.
(4) Das reine Abrufen und Lesen bereits erzeugter Inhalte verbraucht keine Credits. Der Verbrauch entsteht ausschließlich bei Neuerzeugung oder Überarbeitung. Der aktuelle Stand ist im Dienst einsehbar.
(5) Verfall. Im Tarif enthaltene periodische Credits werden zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums neu bereitgestellt und verfallen mit dessen Ende ohne Anspruch auf Erstattung oder Übertrag. Sie sind unselbständiger Bestandteil des Tarifentgelts und kein gesondert vergütetes Guthaben.
(6) Nachgekaufte Credits. Gegen gesondertes Entgelt erworbene Credits verfallen nicht am Ende eines Abrechnungszeitraums. Sie bleiben bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses nutzbar und werden vorrangig nach den periodischen Credits verbraucht.
(7) Ist das Credit-Kontingent aufgebraucht, sind erzeugende Funktionen bis zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums oder bis zum Nachkauf gesperrt. Lesender Zugriff bleibt bestehen. Ein Anspruch auf Erzeugung über das Kontingent hinaus besteht nicht.
(8) Soweit ein Tarif Leistungen als unbegrenzt ausweist, bezieht sich dies auf die Anzahl anlegbarer Objekte, nicht auf den Rechenaufwand. Der Rechenaufwand wird durch das Credit-Kontingent begrenzt. Der Anbieter ist berechtigt, bei einer Nutzung, die das Nutzungsverhalten vergleichbarer Kunden um ein Vielfaches übersteigt und auf automatisierte oder missbräuchliche Nutzung schließen lässt, nach vorheriger Ankündigung angemessene technische Begrenzungen vorzunehmen.
§ 5 Testphase
(1) Für die Tarife Starter und Pro bietet der Anbieter eine kostenlose Testphase von sieben Kalendertagen mit vollem Funktionsumfang des jeweiligen Tarifs an. Die Testphase setzt die Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels voraus; dies dient dem Missbrauchsschutz.
(2) Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht die Testphase automatisch in das kostenpflichtige Abonnement des gewählten Tarifs und Abrechnungsintervalls über. Der Anbieter weist den Kunden vor Ablauf der Testphase in Textform auf das bevorstehende Ende und den automatischen Übergang hin.
(3) Die Kündigung während der Testphase ist jederzeit über das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters möglich. In diesem Fall erfolgt keine Abbuchung.
(4) Die Testphase kann je Kunde und je Workspace nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Anbieter ist berechtigt, wiederholte Inanspruchnahmen über neu angelegte Konten zu unterbinden.
§ 6 Preise, Zahlung, Verzug, Preisanpassung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Der Anbieter erhebt gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer und weist sie daher nicht aus.
(2) Entfällt die Anwendbarkeit des § 19 UStG, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zu den genannten Preisen zu erheben. Er wird den Kunden hierüber mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform informieren. Absatz 7 Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
(3) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Abwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde ermächtigt den Anbieter beziehungsweise den Zahlungsdienstleister, das Entgelt zum jeweiligen Fälligkeitstermin über das hinterlegte Zahlungsmittel einzuziehen. Zahlungsdaten werden nicht beim Anbieter gespeichert.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(5) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zuzüglich der Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist und die Zahlung trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung und ausdrücklichem Hinweis auf die Sperre nicht erfolgt. Die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt während der Sperre bestehen.
(7) Preisanpassung. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung ab dem neuen Abrechnungszeitraum. Auf das Kündigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Für bereits vollständig im Voraus bezahlte Zeiträume gilt der ursprüngliche Preis.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Nur gegenüber Unternehmern gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6a Widerrufsrecht für Verbraucher
Dieser Paragraph gilt nur gegenüber Verbrauchern. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns
Nima Labs — Mario Schäfer
Ringstraße 11
91757 Treuchtlingen, Deutschland
E-Mail: kontakt@nima-labs.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post versandter Brief oder E-Mail, über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Du kannst dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.
Folgen des Widerrufs. Wenn du diesen Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn du den Vertrag widerrufen willst, fülle dieses Formular aus und sende es zurück.
An Nima Labs — Mario Schäfer, Ringstraße 11, 91757 Treuchtlingen, kontakt@nima-labs.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: _________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________ Name des/der Verbraucher(s): _____________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________ _________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum: ___________ (*) Unzutreffendes streichen.
Hinweis zum Verhältnis von Widerruf und Testphase. Das Widerrufsrecht besteht neben der Testphase nach § 5 und wird durch sie nicht eingeschränkt. Während der Testphase ist kein Entgelt angefallen, sodass im Fall eines Widerrufs innerhalb dieses Zeitraums auch kein Wertersatz geschuldet ist.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit von Mint von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt sicher. Die Einzelheiten der Messung ergeben sich aus Anlage 1.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:
- angekündigte Wartungsfenster im Sinne des Absatzes 3;
- Zeiten höherer Gewalt im Sinne des § 19;
- Störungen, die auf einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, seiner Nutzer oder von ihm eingesetzter Dritter beruhen;
- Störungen des öffentlichen Internets, der Zugangsleitung des Kunden oder von Endgeräten des Kunden;
- Störungen, Kapazitätsbeschränkungen, Änderungen oder Ausfälle bei den vom Anbieter eingesetzten Vorleistungserbringern, insbesondere bei Hosting-, Datenbank- und KI-Modellanbietern, soweit sie außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abgewendet werden konnten.
(3) Planbare Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr durch und kündigt sie mit angemessener Frist an. Unaufschiebbare Sicherheitsmaßnahmen kann der Anbieter jederzeit ohne Vorankündigung durchführen; er wird den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Der Support erfolgt in deutscher oder englischer Sprache über die in Anlage 1 genannten Kanäle. Sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, sind keine Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten zugesichert.
(5) Für den Free-Tarif werden weder Verfügbarkeit noch Support zugesichert.
§ 8 Nutzungsrechte an Mint
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Mint im vertraglich vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist untersagt:
- Mint über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, insbesondere Zugänge Dritten zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verleihen oder weiterzuverkaufen;
- Mint oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend gestattet ist;
- technische Schutz-, Kontroll- oder Begrenzungsmechanismen zu umgehen;
- den Dienst automatisiert auszulesen, systematisch abzufragen oder mittels Skripten, Crawlern oder Bots zu nutzen, soweit hierfür nicht eine vom Anbieter bereitgestellte Schnittstelle vorgesehen ist;
- Mint zu nutzen, um ein konkurrierendes Produkt zu entwickeln, zu trainieren oder zu benchmarken, oder Ausgaben zu diesem Zweck systematisch zu extrahieren;
- den Dienst in einer Weise zu nutzen, die dessen Betrieb oder die Nutzung durch andere Kunden beeinträchtigt.
(3) Alle Rechte an Mint, an der zugrunde liegenden Software, an Datenbanken, Modellen, Prompts, Vorlagen, Playbook- und Rezeptstrukturen sowie an Marken und Kennzeichen des Anbieters verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern.
(4) Bei einem erheblichen oder trotz Abmahnung fortgesetzten Verstoß gegen Absatz 2 ist der Anbieter berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Eingaben des Kunden
(1) Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an seinen Eingaben.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragsdauer befristetes Recht ein, die Eingaben zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu übermitteln und zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Dies schließt die Übermittlung an die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und KI-Modellanbieter ein.
(3) Kein Modelltraining. Der Anbieter nutzt Eingaben und Ausgaben des Kunden nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle. Die eingesetzten Modellanbieter sind vertraglich verpflichtet, über die Programmierschnittstelle übermittelte Inhalte nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden. Die Bildung anonymisierter Korpusdaten nach § 17 Abs. 4 bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Kunde sichert zu, dass
- er zur Einbringung der Eingaben berechtigt ist und diese keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Geschäftsgeheimnisrechte, verletzen;
- die Eingaben keine rechtswidrigen, strafbaren oder gegen behördliche Auflagen verstoßenden Inhalte enthalten;
- er für die Verarbeitung darin enthaltener personenbezogener Daten über eine tragfähige Rechtsgrundlage verfügt und die Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO erfüllt hat;
- er keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO und keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen im Sinne des Art. 10 DSGVO einbringt;
- er keine Zugangsdaten, Zahlungsdaten oder vergleichbar sensiblen Geheimnisse Dritter einbringt.
(5) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Zusicherungen nach Absatz 4 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm die Verteidigung ermöglichen.
(6) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Eingaben auf Rechtsverletzungen zu prüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine erhebliche Rechtsverletzung ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte zu sperren und den Kunden hierüber zu informieren.
§ 10 Ausgaben: Rechte, Grenzen, Verantwortung
(1) Nutzungsrecht. Soweit an den Ausgaben Rechte des Anbieters bestehen oder entstehen können, räumt der Anbieter dem Kunden hieran ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, auch nach Beendigung des Vertrages fortbestehendes Recht zur beliebigen geschäftlichen Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung ein. Der Kunde darf die Ausgaben insbesondere für eigene Marketing-, Vertriebs- und Dokumentationszwecke verwenden.
(2) Keine Exklusivität. Ausgaben generativer KI-Systeme sind in der Regel keine persönliche geistige Schöpfung und daher regelmäßig nicht urheberrechtlich geschützt. Der Anbieter kann daher weder Ausschließlichkeit noch einen bestimmten Schutzumfang zusichern. Bei gleichartigen Eingaben können anderen Kunden gleiche oder ähnliche Ausgaben erzeugt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Einzigartigkeit besteht nicht.
(3) Keine Richtigkeitsgewähr. Die Ausgaben werden automatisiert und probabilistisch erzeugt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtskonformität oder Freiheit von Rechten Dritter. Sachlich unzutreffende oder erfundene Angaben in einzelnen Ausgaben sind ein dem Stand der Technik generativer KI-Systeme immanentes Merkmal und stellen für sich genommen keinen Mangel dar, solange die Erzeugungsfunktion insgesamt vertragsgemäß arbeitet.
(4) Prüfpflicht des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Ausgaben vor jeder Verwendung eigenverantwortlich auf inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für
- werbliche Aussagen und Vergleiche nach dem UWG;
- die Zulässigkeit von E-Mail- und Direktansprache nach § 7 UWG und Art. 6 DSGVO;
- marken- und urheberrechtliche Fragen;
- berufs-, heilmittel- oder sonstige branchenrechtliche Werbebeschränkungen.
(5) Verwendet der Kunde Ausgaben für Werbe- oder Ansprachemaßnahmen, ist er hierfür Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und alleiniger Adressat der wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Pflichten.
(6) Geschäftliche Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Ausgaben trifft, liegen allein in seiner Verantwortung. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Antwortquoten, Konversionsraten oder Umsätze.
§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz, Transparenz
(1) Mint setzt zur Erbringung wesentlicher Funktionen KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ein, darunter große Sprachmodelle externer Anbieter. Die eingesetzten Modellanbieter sind in Anlage 2 benannt.
(2) Der Kunde wird gemäß Art. 50 Abs. 1 KI-VO darüber informiert, dass er bei der Nutzung erzeugender Funktionen mit einem KI-System interagiert. Sämtliche Ausgaben sind synthetisch, das heißt maschinell erzeugte Inhalte im Sinne des Art. 50 Abs. 2 KI-VO.
(3) Verwendet der Kunde Ausgaben außerhalb von Mint, insbesondere durch Veröffentlichung, kann er hierdurch selbst zum Betreiber oder Anbieter eines KI-Systems im Sinne der KI-VO werden. Die Erfüllung der ihn dann treffenden Kennzeichnungs-, Transparenz- und Informationspflichten obliegt ausschließlich dem Kunden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, eingesetzte Modelle, Modellversionen und Modellanbieter zu wechseln, soweit die vertraglich geschuldete Funktionalität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Wechsel des Modellanbieters, der eine Änderung der Unterauftragsverarbeiter darstellt, richtet sich nach Anlage 2.
(5) Eine automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO mit rechtlicher Wirkung gegenüber betroffenen Personen findet durch Mint nicht statt. Bewertungen wie ICP-Übereinstimmungswerte sind Entscheidungsvorbereitungen; die Entscheidung trifft der Kunde.
§ 12 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Mint nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Untersagt ist insbesondere die Nutzung zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen, die gegen § 7 UWG, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
(2) Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen zur Absicherung seiner Zugänge, insbesondere die Verwendung sicherer Passwörter und, sofern angeboten, einer Zwei-Faktor-Authentifizierung.
(3) Datensicherung. Der Anbieter führt im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßige Sicherungen durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und stellen keine Archivierungsleistung zugunsten des Kunden dar. Der Kunde ist gehalten, für ihn wesentliche Inhalte in angemessenen Abständen über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.
(4) Der Kunde teilt dem Anbieter Störungen unverzüglich in Textform mit und stellt die zur Nachvollziehbarkeit erforderlichen Angaben zur Verfügung, insbesondere eine Beschreibung der Schritte zur Reproduktion, Zeitpunkt, Workspace und betroffene Funktion.
(5) Der Kunde wirkt bei der Behebung von Störungen in zumutbarem Umfang mit.
§ 13 Mängelansprüche
(1) Ein Mangel liegt vor, wenn Mint nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nach § 3 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 aufweist und die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch dadurch nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist.
(2) Kein Mangel sind insbesondere:
- Abweichungen der Ausgaben in Inhalt, Stil oder Umfang, soweit § 10 Abs. 3 greift;
- Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Eingriffen des Kunden oder auf Fremdsystemen des Kunden beruhen;
- unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit;
- Ausfallzeiten im Sinne des § 7 Abs. 2.
(2a) Nur gegenüber Verbrauchern. Für die Bereitstellung digitaler Produkte gelten ergänzend die §§ 327 ff. BGB, insbesondere die Aktualisierungspflicht nach § 327f BGB. Die Regelungen dieses Paragraphen schränken die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
(3) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Gegenüber Verbrauchern ist dies eine Bitte, keine Obliegenheit; gesetzliche Rechte bestehen unabhängig davon. § 377 HGB bleibt unberührt, soweit anwendbar.
(4) Bei einem Mangel ist der Anbieter zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Eine Minderung des Entgelts durch Selbstvornahme des Abzugs ist ausgeschlossen; ein etwaiger Minderungsanspruch ist gesondert geltend zu machen. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB bleibt unberührt, setzt jedoch eine erfolglose Fristsetzung zur Abhilfe voraus, sofern diese nicht entbehrlich ist.
(5) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich ausschließlich nach § 14.
(6) Nur gegenüber Unternehmern. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend längere Fristen vorsieht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- im Umfang einer von ihm ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie;
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Nur gegenüber Unternehmern. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Entgelt. Bei kürzerer Vertragsdauer ist auf das voraussichtliche Jahresentgelt abzustellen. Gegenüber Verbrauchern gilt keine summenmäßige Begrenzung; es bleibt bei der Begrenzung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden nach Absatz 2.
(4) Datenverlust. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 12 Abs. 3 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde Ausgaben ohne die nach § 10 Abs. 4 gebotene Prüfung verwendet, oder die aus geschäftlichen Entscheidungen des Kunden nach § 10 Abs. 6 resultieren.
(6) Free-Tarif. Für die unentgeltliche Bereitstellung des Free-Tarifs haftet der Anbieter entsprechend §§ 521, 599 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Absatz 1 Buchstaben b, d und e bleiben unberührt.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Free-Tarif. Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit ohne Frist kündigen. Der Anbieter kann mit einer Frist von dreißig Tagen zum Monatsende kündigen.
(2) Monatliches Abonnement. Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(3) Jährliches Abonnement. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung kann jederzeit selbständig über das im Dienst verlinkte Kundenportal des Zahlungsdienstleisters oder in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Monaten wird nicht vereinbart.
(4a) Kündigungsschaltfläche für Verbraucher. Verbraucher können entgeltliche Verträge zusätzlich jederzeit über die Schaltfläche Verträge hier kündigen erklären. Sie ist auf jeder Seite im Fußbereich erreichbar und erfordert keine Anmeldung. Den Zugang der Kündigung bestätigen wir sofort in Textform unter Angabe des Inhalts, des Datums und der Uhrzeit des Zugangs sowie des Zeitpunkts, zu dem das Vertragsverhältnis endet.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit Entgelten aus zwei aufeinanderfolgenden Abrechnungszeiträumen oder mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist;
- der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen §§ 8, 9 oder 12 verstößt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht nach § 8. Die nach § 10 Abs. 1 eingeräumten Rechte an bereits erzeugten Ausgaben bleiben bestehen.
(7) Für Datenexport und Löschung nach Vertragsende gilt § 16.
§ 16 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung
Diese Regelung setzt die Anforderungen der Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.
(1) Wechselrecht. Der Kunde kann jederzeit den Wechsel zu einem anderen Anbieter, die Überführung auf eigene IT-Infrastruktur oder die Löschung seiner Daten verlangen. Die hierfür einzuhaltende Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate.
(2) Übergangszeitraum. Nach Wirksamwerden der Kündigung beginnt ein Übergangszeitraum von dreißig Kalendertagen, in dem der Anbieter die Leistungen im bisherigen Umfang weiter erbringt und den Wechsel unterstützt. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig um einen von ihm zu bestimmenden angemessenen Zeitraum verlängern. Ist ein Wechsel binnen dreißig Tagen technisch nicht durchführbar, teilt der Anbieter dies innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Zugang des Wechselverlangens unter Angabe der Gründe mit und benennt einen angemessenen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.
(3) Exportierbare Daten. Der Anbieter stellt dem Kunden folgende Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON, CSV oder Markdown) über eine Exportfunktion und, soweit vorhanden, über eine Programmierschnittstelle zur Verfügung:
- sämtliche Eingabedaten einschließlich der Onboarding-Antworten;
- alle Bereiche des Fahrplans einschließlich archivierter Versionsstände;
- alle erzeugten Playbook-, Rezept- und Sequenzausgaben;
- vom Kunden hochgeladene Dateien und die daraus erzeugten Auswertungsergebnisse;
- protokollierte Ergebnisse und Notizen des Kunden;
- Konto- und Workspace-Stammdaten.
(4) Nicht Gegenstand des Exports sind die Software selbst, die eingesetzten Modelle, Prompts und Systemlogiken des Anbieters sowie anonymisierte Korpusdaten nach § 17 Abs. 4, an denen kein Personenbezug und keine Rechte des Kunden bestehen.
(5) Abrufzeitraum und Löschung. Nach Ende des Übergangszeitraums bleiben die Daten für mindestens dreißig Kalendertage zum Abruf verfügbar. Nach Ablauf dieses Zeitraums löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden vollständig, sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde kann die Löschung jederzeit vorzeitig verlangen.
(6) Unterstützung. Der Anbieter unterstützt den Kunden und von diesem beauftragte Dritte im Rahmen des Zumutbaren beim Wechselvorgang und stellt die zur Nutzung der Exportformate erforderlichen Informationen bereit.
(7) Entgelte. Der Anbieter erhebt für den Wechselvorgang, für die Unterstützung und für den Datenexport keine Entgelte. Für den Übergangszeitraum bleibt das reguläre Nutzungsentgelt geschuldet.
(8) Ansprechpartner. Wechselverlangen sind zu richten an kontakt@nima-labs.de.
§ 17 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Korpusdaten
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Nutzer als Verantwortlicher nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde in Mint personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, insbesondere Daten von Interessenten, Leads, Kunden oder Beschäftigten, ist der Kunde hierfür Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Es gilt insoweit der als Anlage 2 beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der mit Vertragsschluss einbezogen wird.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung sicherzustellen, insbesondere eine tragfähige Rechtsgrundlage vorzuhalten und die Betroffenenrechte zu wahren.
(4) Korpusdaten. Der Anbieter bildet aus der Nutzung des Dienstes anonymisierte und aggregierte Merkmalsdaten, insbesondere Größenklassen, Branchen, Marktsegmente, Bedarfsmuster und Ergebnismuster. Die Bildung erfolgt so, dass ein Personen- oder Unternehmensbezug nicht hergestellt werden kann und eine Rückführung auf den Kunden ausgeschlossen ist. Der Anbieter ist berechtigt, diese Korpusdaten zeitlich unbeschränkt und über das Vertragsende hinaus zur Verbesserung, Kalibrierung und Weiterentwicklung des Dienstes sowie zu statistischen Zwecken zu nutzen. Der Kunde kann der Bildung von Korpusdaten aus seinem Workspace jederzeit über die Einstellungen des Dienstes widersprechen.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zu Vertragszwecken zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung werden;
- der empfangenden Partei vor Mitteilung nachweislich bekannt waren;
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind, wobei die andere Partei, soweit zulässig, vorab zu informieren ist.
(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbegrenzt, solange die Voraussetzungen des GeschGehG vorliegen.
(4) Referenznennung. Die Nennung des Kunden als Referenzkunde unter Verwendung seiner Firmierung, seines Logos oder von Nutzungsergebnissen bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
§ 19 Höhere Gewalt
(1) Wird eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer und im Umfang der Behinderung von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien, hoheitliche Anordnungen, großflächige Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes sowie Arbeitskämpfe, an denen die betroffene Partei nicht beteiligt ist.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich nach Kräften um Abhilfe.
(3) Dauert die Behinderung länger als sechzig Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden für den nicht genutzten Zeitraum anteilig erstattet.
§ 20 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um
- sie an geänderte Gesetze, höchstrichterliche Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben anzupassen;
- auf eine Weiterentwicklung des Dienstes im Rahmen des § 3 Abs. 7 zu reagieren;
- Regelungslücken zu schließen oder Unklarheiten zu beseitigen,
und die Änderung den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters nicht unangemessen benachteiligt. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wird durch Änderungen nach diesem Absatz nicht berührt; Preisanpassungen richten sich ausschließlich nach § 6 Abs. 7.
(2) Der Anbieter teilt die beabsichtigte Änderung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung enthält die geänderten Bestimmungen im Wortlaut oder in einer Gegenüberstellung sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens.
(3) Nur gegenüber Unternehmern. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Kündigt keine Partei, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
(4) Nur gegenüber Verbrauchern. Eine Änderung wird nur wirksam, wenn der Verbraucher ihr ausdrücklich zustimmt. Stimmt er nicht zu, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich nach § 15 kündigen. Ein Schweigen des Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs auf einen Dritten zu übertragen; der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen. Für datenschutzrechtlich relevante Dritte gilt Anlage 2.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB haben Vorrang.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
(5) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Sitz des Anbieters vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(5a) Streitbeilegung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(6) Vertragssprache ist Deutsch. Werden diese AGB in andere Sprachen übersetzt, ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gilt § 306 BGB.
Anlagen
Fragen zu diesen Bedingungen: kontakt@nima-labs.de oder über das Kontaktformular. Die KI-Verordnung ist abrufbar über EUR-Lex, der Data Act über EUR-Lex.