Absolute Sicherheit gibt es bei Kaltakquise nicht, aber es gibt ein deutlich besser vertretbares Muster: Herkunft der Daten nennen, Bezug zum konkreten Anlass herstellen, Informationspflicht nach Art. 14 erfüllen, Widerspruch in jeder Nachricht ermöglichen, und nach einem Widerspruch dauerhaft sperren statt löschen.
Die dauerhafte Sperrliste wird am häufigsten falsch gemacht. Wer einen Datensatz nach Widerspruch löscht, schreibt dieselbe Person beim nächsten Listenaufbau erneut an, und genau das erzeugt die Beschwerde. Führ stattdessen eine dauerhafte Ausschlussliste, die bei jedem Import geprüft wird. Begrenz zusätzlich die Frequenz und die Anzahl der Touchpoints. Das ist keine Rechtsberatung, klär das konkrete Vorgehen mit einem Anwalt.