Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Du brauchst einen, sobald ein externes Tool Daten deiner Kunden oder Leads verarbeitet, ohne selbst über Zweck und Mittel zu entscheiden.
Für ein typisches GTM-Setup betrifft das fast alles: CRM, E-Mail-Versand, Anreicherung, Automatisierung, Terminbuchung, Analyse. Die meisten Anbieter stellen den Vertrag im Rechtsbereich zum Abschluss bereit, oft mit einem Klick. Der Aufwand liegt weniger im Abschließen als im Überblick. Führ eine Liste mit Tool, Vertragsstand, Datum und Speicherort, sonst fehlt bei der nächsten Prüfung genau der eine. Das ist keine Rechtsberatung.